7.3.1     Allgemeine Vorschriften

7.3.1.1   Ein Gut darf in loser Schttung in Schttgut-Containern, Containern oder Wagen nur befrdert werden, wenn entweder

a) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine mit dem Code "BK" bezeichnete Sondervorschrift oder ein Verweis auf einen bestimmten Absatz angegeben ist, welche/welcher diese Befrderungsart ausdrcklich zulsst, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.3.2 zustzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden oder

b) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 eine mit dem Code "VC" bezeichnete  Sondervorschrift oder ein Verweis auf einen bestimmten Absatz angegeben ist, welche/welcher diese Befrderungsart ausdrcklich zulsst, und die in Abschnitt 7.3.3 aufgefhrten Bedingungen dieser Sondervorschrift zusammen mit allen gegebenenfalls angegebenen und mit dem Code "AP" bezeichneten ergnzenden Vorschriften zustzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden.

Abgesehen hiervon drfen ungereinigte leere Verpackungen in loser Schttung befrdert werden, sofern diese Befrderungsart durch andere Vorschriften des RID nicht ausdrcklich verboten ist.

Fr die Kleincontainer, die zur Befrderung von Stoffen in loserSchttung dienen, gelten die Gefvorschriften fr Versandstcke, sofernin den Sondervorschriften des Abschnitts 7.3.3 nichts anderes gesagt ist.

Bem. Wegen der Befrderung in Tanks siehe Kapitel 4.2 und 4.3.

7.3.1.2   Stoffe, die bei whrend der Befrderung wahrscheinlich auftretenden Temperaturen flssig werden knnen, sind nicht zur Befrderung in loser Schttung zugelassen.

7.3.1.3   Schttgut-Container, Container oder Aufbauten von Wagen mssen staubdicht und so verschlossen sein, dass unter normalen Befrderungsbedingungen, einschlielich der Auswirkungen von Vibration oder Temperatur-, Feuchtigkeits- oder Drucknderungen, vom Inhalt nichts nach auen gelangen kann.

7.3.1.4   Stoffe mssen so verladen und gleichmig verteilt werden, dass Bewegungen, die zu einer Beschdigung des Schttgut-Containers, Containers oder Wagens oder zu einem Austreten der gefhrlichen Gter fhren knnen, auf ein Minimum reduziert werden.

7.3.1.5   Sofern Lftungseinrichtungen angebracht sind, mssen diese durchgngig und betriebsbereit sein.

7.3.1.6   Stoffe drfen nicht gefhrlich mit dem Werkstoff des Schttgut-Containers, Containers, des Wagens, der Dichtungen und der Ausrstung, einschlielich Deckel und Planen, sowie mit den Schutzauskleidungen, die mit dem Ladegut in Kontakt stehen, reagieren oder diese bedeutsam schwchen. Schttgut-Container, Container oder Wagen mssen so gebaut oder angepasst sein, dass die Gter nicht zwischen Bodenabdeckungen aus Holz gelangen oder in Berhrung mit den Teilen des Schttgut-Containers, Containers oder Wagens kommen knnen, die durch den Stoff oder Rckstnde dieses Stoffes angegriffen werden knnen.

7.3.1.7   Vor der Befllung und der bergabe zur Befrderung muss jeder Schttgut-Container, Container oder Wagen untersucht und gereinigt werden, um sicherzustellen, dass innerhalb und auerhalb des Schttgut-Containers, Containers oder Wagens keine Rckstnde verbleiben, die
 
- eine gefhrliche Reaktion mit dem fr die Befrderung vorgesehenen Stoff verursachen knnen;

- die bauliche Unversehrtheit des Schttgut-Containers, Containers oder Wagens schdigen knnen oder

- die Tauglichkeit des Schttgut-Container, Containers oder Wagens, die gefhrlichen Gter zurckzuhalten, beeintrchtigen knnen.

7.3.1.8   Whrend der Befrderung drfen an der ueren Oberflche des Schttgut-Containers, Containers oder des Aufbaus des Wagens keine gefhrlichen Rckstnde anhaften.

7.3.1.9   Wenn mehrere Verschlusssysteme hintereinander angebracht sind, ist das System, das sich am nchsten zu dem zu befrdernden Stoff befindet, vor dem Befllen zu Verschlieen.

7.3.1.10  Leere Schttgut-Container, Container oder Wagen mit denen ein gefhrlicher fester Stoff befrdert wurde, sind in derselben Weise zu behandeln, wie es das RID fr befllte Schttgut-Container, Container oder Wagen vorschreibt, es sei denn, es wurden angemessene Manahmen ergriffen, um eine Gefahr auszuschlieen.

7.3.1.11  Wenn Schttgut-Container, Container oder Wagen fr die Befrderung von Gtern in loser Schttung verwendet werden, die eine Staubexplosion verursachen oder entzndbare Dmpfe abgeben knnen (z. B. im Fall von bestimmten Abfllen), sind Manahmen zu ergreifen, um Zndquellen auszuschlieen und eine gefhrliche elektrostatische Entladung whrend der Befrderung, dem Befllen oder Entladen zu verhindern.

7.3.1.12  Stoffe, z.B. Abflle, die gefhrlich miteinander reagieren knnen, sowie Stoffe verschiedener Klassen und nicht dem RID unterliegende Gter, die gefhrlich miteinander reagieren knnen, drfen in ein und demselben Schttgut-Container, Container oder Wagen nicht miteinander vermischt werden. Gefhrliche Reaktionen sind:

a) eine Verbrennung und/oder Entwicklung betrchtlicher Wrme;

b) eine Entwicklung entzndbarer und/oder giftiger Gase;

c) die Bildung tzender flssiger Stoffe oder

d) die Bildung instabiler Stoffe.

7.3.1.13  Bevor ein Schttgut-Container, Container oder Wagen befllt wird, ist eine Sichtprfung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass er in bautechnischer Hinsicht geeignet ist, seine Innenwnde, seine Decke und sein Boden frei von Ausbuchtungen oder Beschdigungen sind und dass die Innenbeschichtungen oder Rckhalteeinrichtungen frei von Schlitzen, Rissen oder anderen Beschdigungen sind, welche die Tauglichkeit des Schttgut-Containers, Containers oder Wagens, die Ladung zurckzuhalten, beeintrchtigen knnen. "In bautechnischer Hinsicht geeignet" bedeutet, soweit fr das betreffende Befrderungsmittel zutreffend, dass die Bauelemente des Schttgut-Containers, Containers oder Wagens, wie obere und untere seitliche Lngstrger, obere und untere Quertrger, Trschwelle und Trtrger, Bodenquertrger, Eckpfosten und Eckbeschlge, keine greren Beschdigungen aufweisen. "Grere Beschdigungen" umfassen, soweit fr das betreffende Befrderungsmittel zutreffend:

a) Ausbuchtungen, Risse oder Bruchstellen in Bauelementen oder tragenden Elementen oder Beschdigungen an der Bedienungsausrstung oder der betrieblichen Ausrstung, welche die Unversehrtheit des Schttgut-Containers, Containers oder des Aufbaus des Wagens beeintrchtigen;

b) jede Verwindung der Konstruktion oder jede Beschdigung an Hebeeinrichtungen oder an den Aufnahmepunkten fr die Umschlagseinrichtungen, die stark genug ist, um eine ordnungsgeme Positionierung des Umschlaggerts, ein Aufsetzen und ein Sichern auf Traggestellen oder Wagen bzw. Fahrgestellen oder Fahrzeugen oder ein Einsetzen in Schiffszellen zu verhindern, und sofern zutreffend

c) Trscharniere, Trdichtungen und Beschlge, die verklemmt, verdreht, zerbrochen, nicht vorhanden oder in anderer Art und Weise nicht funktionsfhig sind.


7.3.2     Vorschriften fr die Befrderung in loser Schttung bei Anwendung des Unterabschnitts 7.3.1.1 a)

7.3.2.1   Zustzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 7.3.1 gelten die Vorschriften dieses Abschnitts.

...


7.3.2.2   Der verwendete Schttgut-Container muss den Vorschriften des Kapitels 6.11 entsprechen.

...

7.3.2.10  Verwendung von flexiblen Schttgut-Containern

Bem. Flexible Schttgut-Container, die nach Unterabschnitt 6.11.5.5 gekennzeichnet sind, aber in einem Staat zugelassen wurden, der kein RID-Vertragsstaat ist, drfen dennoch fr Befrderungen gem RID verwendet werden.

7.3.2.10.1  Bevor ein flexibler Schttgut-Container befllt wird, ist eine Sichtprfung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass er in bautechnischer Hinsicht geeignet ist, seine Gewebeschlaufen, seine lasttragenden Gurtbnder, sein Gewebe und die Teile der Verschlusseinrichtung, einschlielich Metall- und Textilteile keine Ausbuchtungen oder Schden aufweisen und dass die Innenauskleidungen keine Schlitze, Risse oder andere Beschdigungen aufweisen.

7.3.2.10.2  Die zugelassene Verwendungsdauer von flexiblen Schttgut-Containern fr die Befrderung gefhrlicher Gter betrgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Herstellung.

7.3.2.10.3  Wenn sich innerhalb des flexiblen Schttgut-Containers eine gefhrliche Anreicherung von Gasen entwickeln kann, muss eine Lftungseinrichtung angebracht sein. Das Ventil muss so ausgelegt sein, dass unter normalen Befrderungsbedingungen das Eindringen fremder Stoffe oder von Wasser verhindert wird.

7.3.2.10.4  Flexible Schttgut-Container mssen so befllt werden, dass beim Verladen das Verhltnis Hhe zu Breite 1,1 nicht berschreitet. Die hchstzulssige Bruttomasse der flexiblen Schttgut-Container darf 14 Tonnen nicht berschreiten.

...

7.3.3     Vorschriften fr die Befrderung in loser Schttung bei Anwendung des Unterabschnitts 7.3.1.1 b)

7.3.3.1   Zustzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 7.3.1 gelten die Vorschriften dieses Abschnitts, wenn sie in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 bei einer Eintragung angegeben sind. Die nach den Vorschriften dieses Abschnitts verwendeten Wagen mit Decken, gedeckten Wagen, bedeckten Container oder geschlossenen Container mssen nicht den Vorschriften des Kapitels 6.11 entsprechen.

Bem. Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 der Code VC 1 angegeben ist, darf daher fr den Landverkehr auch ein BK 1-Schttgut-Container verwendet werden, sofern die ergnzenden Vorschriften des Unterabschnitts 7.3.3.2 erfllt werden. Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 der Code VC 2 angegeben ist, darf daher fr den Landverkehr auch ein BK 2-Schttgut-Container fr die Befrderung verwendet werden, sofern die ergnzenden Vorschriften des Unterabschnitts 7.3.3.2 erfllt werden.

...